Hitzacker-Fewo-Arabella

Preise und Leistungen 2021

Preis pro Nacht, bei ein bis zwei Personen Belegung,

 

 1 - 3 Übernachtungen     keine Buchung

 

 4 - 6 Übernachtungen     80,00 Euro

 

 ab 7 Übernachtungen     75,00 Euro

 

Es besteht die Möglichkeit der Aufbettung für zwei weitere Personen.

 

Aufpreis pro Person 10,00 Euro.

 

In den vorgenannten Preisen sind die Kosten für Bettwäsche, Handtücher

sowie Strom, Wasser, Heizung und Endreinigung enthalten.

 

KFZ und Fahrräder:     Es ist ein KFZ Stellplatz auf dem Grundstück vorhanden.Fahrräder können in einer abschließbaren Garage abgestellt werden.

 

Sonstiges:  Haustiere sind mit Rücksicht auf Allergiker nicht erlaubt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich um eine Nichtraucher-Wohnung handelt.

Eine Benutzung von Waschmaschine und Trockner ist auf Nachfrage hin möglich ( 2,00 € je Wasch / Trocknerdurchgang ).
 

Reise- und Zahlungsbedingungen


Die Ferienwohnung wird komplett ausgestattet (einschließlich Hausrat und Wäsche) vermietet. Sie darf während der Mietzeit nur von der Personenzahl benutzt werden, wie in der Buchung bestätigt.

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab ca. 14 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis ca. 10 Uhr  zu räumen.

Sollten Sie von Ihrer Buchung zurücktreten, so gelten die Bedingungen des DTV Deutschen Tourismusverband GmbH, siehe unten. Dies gilt auch für eine spätere Ankunft oder frühere Abreise.

Nach erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20 % der Gesamtkosten zu leisten. Die Restzahlung wird bei Bezug der Ferienwohnung - Arabella fällig.

Die Wohnungs - und Schlüsselübergabe erfolgt persönlich.

 

Rechte und Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag

 

1. Wird ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.

 

3. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).

 

4. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30% bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40% und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.

 

5. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.

6. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast Schadensersatz leisten. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen wird der Inhaber des Beherbergungsbetriebes von der Leistung frei.